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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1988 - 7 A 827/86 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1988 - 7 A 827/86
- BVerwG, 17.10.1988 - 4 B 149.88
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05
Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit …
Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, in dem der Nachbar von solchen Bauarbeiten tatsächlich Kenntnis genommen hat, sondern auf denjenigen, in dem er von diesen Arbeiten hätte Kenntnis nehmen können (OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 1988 - 7 A 827/86 -). - VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09
"Knaack-Club" stoppt benachbarte Wohnnutzung
Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, in dem der Nachbar von solchen Bauarbeiten tatsächlich Kenntnis genommen hat, sondern auf denjenigen, in dem er von diesen Arbeiten hätte Kenntnis nehmen können (OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 1988 - 7 A 827/86 -). - VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16
Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene …
Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, in dem der Nachbar von solchen Bauarbeiten tatsächlich Kenntnis genommen hat, sondern auf denjenigen, in dem er von diesen Arbeiten hätte Kenntnis nehmen können (OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 1988 - 7 A 827/86 -). - VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Diese sind mithin maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ab wann der jeweils betroffene Nachbar die Rechtsverletzung hätte erkennen müssen (s. hierzu OVG Münster, Urt. v.4.5.1988, 7 A 827/86), d.h.: ab wann er hinreichend zuverlässige Kenntnis über einen (möglichen) Eingriff in seine geschützte Rechtsstellung erlangt hat (OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.1997, 2 V 10/97).